Handel Alexander Groh – Spezialhandel & Service für Kellerei- und Getränketechnik
Stand: 01.07.2025
Niederlassungen:
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Norddeutschland: Mönchstraße 48, 18439 Stralsund
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Ostdeutschland: Gartenstraße 39, 01445 Radebeul
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Serviceeinsätze sowie die Überlassung von Leihgeräten zwischen Handel Alexander Groh (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
3. Unternehmensgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
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Handel mit Anlagen, Ersatzteilen und Zubehör für Kellerei- und Getränketechnik
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Montage, Installation, Inbetriebnahme und Reparatur beim Kunden
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Wartung und Reparatur in der Niederlassung
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Prozess- und Technologieberatung
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24-Stunden-Notdienst
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Überlassung von Leihgeräten im Zusammenhang mit Kauf, Wartung oder Reparatur
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4. Preise und Stundenverrechnungssätze
4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Stundensätze (jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
| Leistung | Netto-Stundensatz | Zusatzkosten |
|---|---|---|
| Montage, Beratung, spezialisierter Service vor Ort | 130 €/h | Anfahrt 0,50 €/km |
| Wartung & Reparatur in der Niederlassung | 80 – 100 €/h | Zzgl. Frachtkosten |
| 24h-Notdienst (außerhalb regulärer Geschäftszeiten) | +50 % Zuschlag | Gilt für Abend, Nacht, Wochenende & Feiertage |
4.2 Materialkosten, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien sowie Anfahrts- und Frachtkosten werden gesondert berechnet.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten berechnet.
5.3 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, wenn dessen Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6. Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalt
6.1 Bei Lieferung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person übergeben wird.
6.2 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Auftraggeber über.
6.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
6.4 Bei Überlassung von Leihgeräten bleibt das Eigentum stets beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Behandlung des Leihgeräts.
7. Überlassung von Leihgeräten
7.1 Leihgeräte werden dem Auftraggeber ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung im Rahmen eines Kaufs, einer Wartung oder Reparatur überlassen.
7.2 Leihgebühr: Für jedes Leihgerät wird eine tägliche Leihgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
7.3 Kaution: Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Übergabe des Leihgeräts eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer und fristgerechter Rückgabe vollständig zurückerstattet.
7.4 Verschleißteile: Verschleißteile, die für den Betrieb des Leihgeräts erforderlich sind, sind nicht Bestandteil der Leihgebühr und müssen vom Auftraggeber gesondert erworben werden.
7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Leihgerät pfleglich zu behandeln, ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und alle anfallenden Wartungsmaßnahmen während der Leihdauer durchzuführen.
7.6 Bei Beschädigung, Verlust oder unsachgemäßer Nutzung haftet der Auftraggeber in voller Höhe für die Wiederherstellung oder den Ersatz des Leihgeräts.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.4 Bei Reparaturen von Kundeneigentum haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für Schäden, die aus bereits vorhandenen Defekten oder Vorschäden resultieren, wird keine Haftung übernommen.
8.5 Für Leihgeräte haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Übergabe vorhanden waren und die der Auftragnehmer zu vertreten hat.
9. Gewährleistung
9.1 Für gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9.2 Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
9.3 Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren und ausgeführten Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen.
10. Notdienst und 24h-Service
10.1 Der Auftragnehmer bietet einen 24-Stunden-Service für Notfälle.
10.2 Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr) wird ein Zuschlag von 50 % auf den jeweiligen Stundensatz berechnet.
10.3 Anfahrtskosten sowie Materialkosten werden gesondert berechnet.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.